Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) hat am 06.03.2025 Entwürfe für technische Regulierungsstandards zum EU-Geldwäschepaket vorgelegt.
Die Vorschläge der EBA konkretisieren (1) die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, (2) die Kriterien zur Auswahl der Institute, die direkt von der AMLA beaufsichtigt werden, (3) die Bestimmung des Risikoprofils der Institute als Grundlage für den risikobasierten Aufsichtsansatz und (4) die Sanktionen für Verstöße gegen die neuen geldwäscherechtlichen Pflichten.
In unserer Frühstücksveranstaltung geben wir einen Überblick über die Regelungsvorschläge der EBA, beleuchten ausgewählte Aspekte im Detail und stellen sie in den Kontext der aktuellen Pflichten nach dem GwG und der ebenfalls am 06.03.2025 veröffentlichten Neufassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin. Wir freuen uns darauf, die Licht- und Schattenseiten der neuen Vorgaben mit Ihnen zu diskutieren.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Martina Lemp gern zur Verfügung.